Das juristische Drama um
Alexander Zverev und seine Ex-Freundin Brenda Patea hat eine weitere Wendung genommen: Ein deutsches Landgericht hat einer Zeitung verboten, über den laufenden Fall zu berichten.
Zverev wurde von Patea, die ein Kind mit dem Olympiasieger hat, der häuslichen Gewalt beschuldigt. Zverev hat diese Vorwürfe inzwischen bestritten, und das ehemalige Paar liefert sich einen Rechtsstreit, der hin und her geht.
SZ darf über bestimmte Aspekte des Vorfalls nicht berichten
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Berichte der "Süddeutschen Zeitung" über ein Strafbefehlsverfahren, an dem beide Parteien beteiligt sind, nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Das Gericht stellte fest, dass diese Berichte gegen die Grundsätze der zulässigen Verdachtsberichterstattung verstoßen und daher die Zeitung in Zukunft von erheblichen Behauptungen aus einem Artikel auf "Seite drei" der Ausgabe vom 3. November 2023 Abstand nehmen muss.
Die Redaktion der SZ hält die Entscheidung für unangemessen. Zudem werde man gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung einlegen. Zverev und seine damalige Lebensgefährtin hätten "vor einem Millionenpublikum in den sozialen Medien Einblicke in ihr Privatleben gegeben", so der Herausgeber.