Victor Bini, ein 20-jähriger brasilianischer Tennisspieler (Weltnummer 1782), ist für 13 Monate gesperrt worden. Diese Information wurde am vergangenen Freitag von der Nachrichtenagentur "Estadão Conteúdo" veröffentlicht.
Nach Angaben der Nachrichtenagentur bestätigte die International Tennis Integrity Agency (ITIA), dass der junge Spieler einen "Verstoß gegen das Tennis-Anti-Doping-Programm" (TADP) begangen habe.
Die Sanktion bezieht sich auf eine Urinprobe, die am 26. April entnommen wurde, als Bini am Qualifikationswettkampf der M15 in Mogui das Cruzes in Brasilien teilnahm. In der Probe wurden Spuren von Clomiphen-Metaboliten nachgewiesen, einer Substanz, die von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) als illegal angesehen wird.
Victor Bini gab zu, die Substanz eingenommen zu haben, wies aber darauf hin, dass sie aus einem verunreinigten Nahrungsergänzungsmittel stamme. Die ITIA bestätigte schließlich in einem von der WADA akkreditierten Labor, dass das Clomifen aus dem fraglichen Präparat stammte. Somit war der Verstoß nicht vorsätzlich, und der Spieler hat keine wesentliche Schuld oder Fahrlässigkeit für diesen Verstoß begangen".
Das TADP sieht vor, dass die Sperre für einen unbeabsichtigten Dopingverstoß zwei Jahre beträgt (die Hälfte der vier Jahre für vorsätzliche Verstöße), wobei eine Reduzierung je nach dem Grad der Fahrlässigkeit oder Schuld des Spielers möglich ist. So einigten sich die ITIA und Victor Bini auf eine 13-monatige Sperre, wobei der Spieler zwischen dem 3. Oktober dieses Jahres und dem 2. November 2024 um Mitternacht nicht mehr auf dem Platz stehen darf.
Dies ist ein weiterer Dopingfall im Tennis und ein weiterer, bei dem es um die Einnahme verunreinigter Nahrungsergänzungsmittel geht, nachdem Simona Halep wegen der Einnahme von Roxadustat und Unstimmigkeiten in ihrem biologischen Pass bis 2026 gesperrt wurde. Halep versuchte auch zu beweisen, dass die von ihr eingenommene Substanz aus einem verunreinigten Nahrungsergänzungsmittel stammte, hatte aber keinen Erfolg und bereitet sich darauf vor, gegen die Entscheidung der ITIA Berufung einzulegen.