Im Prozess
gegen Tennis-Olympiasieger
Alexander Zverev ist die mutmaßlich
Geschädigte, die als Nebenklägerin auftritt, direkt am ersten
Verhandlungstag am 31. Mai vor dem Amtsgericht Tiergarten als Zeugin
geladen. Das geht aus dem Wochenplan des Gerichts hervor. Demnach sind
insgesamt zehn Verhandlungstage bis zum 19. Juli angesetzt.
Der
Tennisstar hatte gegen einen Strafbefehl im vergangenen Jahr Einspruch
eingelegt, daher folgt nun der Prozess. Das Gericht hatte Zverev
zuvor nach Antrag der Staatsanwaltschaft aus dem Juli 2023
aufgefordert, wegen Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von 450.000
Euro zu zahlen. Zverev beteuert seine Unschuld und weist alle Vorwürfe
zurück.
Zverev, für den bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die
Unschuldsvermutung gilt, muss nicht persönlich vor Gericht erscheinen,
er kann sich von seinem Rechtsbeistand vor Gericht vertreten lassen.
Davon wird der Hamburger vermutlich Gebrauch machen, denn am Sonntag
starten in Paris die French Open, bei denen er an Position vier gesetzt
ist und zum Auftakt auf den spanischen Rekorsieger
Rafael Nadal trifft.