WADA bezieht klare Position im Dopingfall Jannik Sinner: "Schlussfolgerung entspricht nicht den Regeln“

ATP
Donnerstag, 13 Februar 2025 um 20:45
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Die WADA äußert sich erneut zum Fall Jannik Sinner und der Clostebol-Kontamination, mit der die Nummer 1 der Welt im März 2024 konfrontiert war. Nach einer Untersuchung wurde festgestellt, dass es eine Kreuzkontamination durch seinen Physiotherapeuten gab, der Handwunden mit einer Clostebol-haltigen Creme behandelte.

Sinner wies eine Verunreinigung von einem Millionstel Gramm pro Liter auf, und die ITIA entschied, dass keine Schuld oder Fahrlässigkeit seinerseits vorlag. Die Welt Anti Doping Agentur beschloss jedoch, gegen die erste Entscheidung Berufung einzulegen.

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Jannik Sinner gewann bei den Australian Open 2025 ihren dritten Grand-Slam-Titel.

WADA nicht überzeugt von "Kein Verschulden"-Entscheidung

Die Berufungsanhörung wird am 16. und 17. April hinter verschlossenen Türen stattfinden. Der WADA-Sprecher James Fitzgerald bekräftigte, dass der italienische Spieler mit einer Strafe von ein bis zwei Jahren belegt werden sollte. "Wir glauben, dass die Schlussfolgerung, dass keine Schuld oder Fahrlässigkeit vorliegt, nach den geltenden Regeln nicht korrekt ist, und wir beantragen eine Sperre von ein bis zwei Jahren.

"Die WADA versucht nicht, andere Ergebnisse als die bereits in erster Instanz verhängten zu annullieren", fügte er hinzu.#

In einem Gespräch mit der italienischen Zeitung La Stampa wies Fitzgerald darauf hin, dass der Welt Anti Doping Code ständig überarbeitet wird: "Es waren die Athleten selbst, die auf härtere Strafen für Verstöße gedrängt haben, was dazu führte, dass die Sperre (für nicht spezifizierte Substanzen) von zwei auf vier Jahre erhöht wurde."

Eines der wichtigsten Themen im Zusammenhang mit diesem aufsehenerregenden Fall ist die Frage, wie mit Verunreinigungen bei niedrigen Dosen umgegangen wird und ob es eine Regeländerung geben könnte. "Das Problem einer möglichen Kontamination ist real, und die WADA befasst sich damit.

"Im Laufe der Jahre wurden die Mindestmeldeschwellen für verschiedene Substanzen angepasst, um den Athleten, die unbeabsichtigt eine verbotene Substanz zu sich nehmen, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und sie vor Betrügern zu schützen. Ich kann bestätigen, dass die Regeln bezüglich der Kontamination als Teil der laufenden Überprüfung des Welt-Anti Doping Codes untersucht werden."

Einige argumentieren, dass niedrige Dosen fehlinterpretiert und zur Verschleierung anderer Substanzen verwendet werden könnten. "Es ist bekannt, dass einige Substanzen eingenommen werden können, um die Einnahme anderer Substanzen zu verschleiern. Deshalb müssen solche Maskierungsmittel unbedingt auf der Liste der verbotenen Substanzen und Methoden bleiben.

"Ohne diesen Grundsatz gäbe es keinen Kampf gegen Doping, und die Betrüger würden sich durchsetzen. Wenn ein Athlet, der positiv auf eine verbotene Substanz getestet wurde, nicht erklären müsste, woher sie stammt oder wie sie in sein System gelangt ist, wäre es für Betrüger zu einfach, sich erheblichen Sanktionen zu entziehen."

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